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Die neuesten Immobilienangebote
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 | WG | Pirna, 47m2, 2 Zimmer | 350.00 € |  | WOHNUNG | Bad Harzburg, 67m2, 3 Zimmer | 330.00 € |  | HAUS | Eppenschlag, 120m2, 5,5 Zimmer | 850.00 € |  | WOHNUNG | Rangsdorf, 75m2, 3 Zimmer | 130000.00 € |  | HAUS | Elchingen , Donau, 215m2, 8 Zimmer | 349000.00 € |
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Kostenlos inserieren bei wo-willst-du-wohnen.de
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Die Funktionsweise von Nachtspeicherheizungen
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Bei einer Nachtspeicherheizung wir der Wärmespeicher in Schwachlastzeiten (also in der Nacht) durch günstig angeboten Strom aufgeheizt ("Nachtstrom").
Nachteile: Die Wärmemenge muss geplant werden, die Elemente nehmen relativ viel Platz in Anspruch, es entsteht
mehr Kohlenstoffdioxid (CO2) als bei einer Zentralheizung, die Ausblasgitter der Geräte nehmen sehr hohe
Temperaturen an, sodass eine Verletzungsgefahr besteht und gerade ältere Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten. Aber die alten Heizkörper einer Zentralheizung
sind nicht immer das Optimum...
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Altbau-Flair oder Neubau? Was ist das Richtige für mich?
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Altbauwohnungen überzeugen mit einem besonderem Charme: hohen Decken, Stuck und Holzdielen
sorgen für ein ganz spezielles Wohngefühl. Allerdings muss man mit hohen Mieten, alter Bausubstanz und hohen Heizkosten rechnen.
Günstige Mieten und eine moderne Ausstattung sind die großen Vorteile eines Neubaus. Oft haben Neubeuten allerdings sehr dünne Wände, sodass die Lärmbelästigung hoch ist.
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efondo.de - das neue kostenlose Immobilienportal
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Das Immobilienportal efondo.de hat eröffnet und neben Wohnimmobilien auch einen Bereich, der sich mit Ferienwohnungen und -häusern
befasst. Hier können Sie zum Beispiel Ihre Wohnung kostenlos inserieren. Es befindet sich zur Zeit im Testbetrieb, ein Blick auf diese Seite lohnt aber auf jeden Fall!
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Renovierung notwendig?
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In ihrem Mietvertrag wird nicht ausdrücklich erwähnt, dass Sie als Mieter "Schönheitsreparaturen" durchführen müssen?
In diesem Fall kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass z.B. die Wände selber streichen oder tapezieren.
Ihr Vermieter ist allein dafür verantwortlich (Entscheidung des Landgerichts Berlin 65 T 104/01).
Sind im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen, greift die gesetzliche Regelung. Dort ist
festgehalten, dass "Schönheitsreparaturen" zur Verpflichtung des Vermieters gehören, da sie zur
Instandhaltungspflicht zählen. Oft sind im Mietvertrag auch Formulieren bezüglich Renovierungsarbeiten
enthalten, die unwirksam sind: z.B. alle 2 Jahre muss die Wohnung komplett gestrichen werden. Diese Klausel
ist unwirksam und der Mieter muss keinerlei Renovierungsarbeiten in der Wohnung übernehmen. Der Vermieter allein ist für die Renovierung zuständig.
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