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Die Hausratversicherung

Was genau versichere ich eigentlich, wenn ich eine Hausratversicherung abschließe?

Der Hausrat wird als eine Einheit versichert. Eingeschlossen bei einer Versicherung sind z.B. alle Einrichtungsgegenstände (Möbel, Lampen, Fußbodenbeläge...), Gebrauchsgegenstände (Waschmaschine, Geschirr, Trockner, Fön, Kaffeemaschine...), Verbrauchsgegenstände (Nahrungsmittel) und Wertsachen (Schmuck, Geld, Wertpapiere, Bilder...). Wertsachen sind allerdings oft nicht komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz versichert, wenn man keinen Beitragszuschlag abschließt).

Und bei welchen Schäden greift die Hausratversicherung?

  • Feuer
  • Blitzeinschlag
  • Explosion
  • Diebstahl nach Einbruch
  • Vandalismus nach Einbruch
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
Zum Teil werden auch Schäden ersetzt, die nach einem Schaden entstehen:
  • Rußschäden
  • Schäden, die durch Löschwasser entstanden sind
  • Hotelkosten (falls die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist).

Wie wird die richtige Versicherungssumme errechnet?

Die Versicherungssumme soll dem Betrag entsprechen, der nötig wäre, um alle Sachen, die bei einem Schaden zerstört werden, neu zu kaufen.

Was muss ich tun, wenn wirklich einmal der Schadensfall eintritt?

Zunächst sollte man umgehend die Versicherung informieren. Von der Versicherung erhalten Sie dann ein Schadenformular, welches Sie ausfüllen müssen. Dort muss genau aufgeführt werden, welche Sachen zerstört wurden. Sie soltlen in jedem Fall darauf achten, wirklich alle Dinge aufzuführen, denn nachträglich gemeldete Dinge muss die Versicherung nicht annehmen.

Hausratversicherung Alle beschädigten Sachen sollten Sie für eine Besichtigung durch die Versicherung aufbewahren.
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